| An den
Herrn Stadtverordnetenvorsteher
Betr.: Straßenbeitragssatzung
1. Die Stadt lehnt die Einführung einer Straßenbeitragssatzung
zur Finanzierung von Straßensanierungen
ab.
2. Die Stadt Dreieich fordert die Hessische Landesregierung
und den Hessischen Landtag auf, die rechtlichen
Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die
Kommunen die Entscheidung, ob sie die für
die Straßengrundsanierung erforderlichen
Mittel über herkömmliche Straßenbeiträge,
wiederkehrende Straßenausbaubeiträge
oder über die Grundsteuer beschaffen, in
eigener Verantwortung treffen können.
Begründung:

Die Sanierung der Straßen muss finanziert
werden. Es fragt sich nur wie und vor Allem durch
wen.

Straßen dürfen in aller Regel von der
Allgemeinheit und nicht nur von Anliegern benutzt
werden. Daher ist Straßensanierung auch
eine öffentliche Aufgabe und muss von der
Allgemeinheit finanziert werden.

Außerdem führt die Finanzierung über
Anliegerbeiträge zu himmelschreienden Ungerechtigkeiten
in einer Kommune.

So sind beispielweise die Anlieger, deren Straße
unmittelbar nach Einführung einer solchen
Satzung saniert wird, im Vergleich zu den Anliegern
der letzten vor Erlass der Satzung grundsanierten
Straße massiv benachteiligt.

Außerdem sind Streitigkeiten um die Einteilung
von Straßen und damit um die Höhe des
Anliegeranteils vorprogrammiert.

Insbesondere aber stellt es ein Problem einer
Straßenbeitragssatzung im herkömmlichen
Sinne dar, dass es zu unerträglich hohen
Beitragsbescheiden von teilweise weit über
10.000,– Euro kommt.

Schließlich dürfte es ein nahezu unlösbares
Problem darstellen, eine Satzung so auszugestalten,
dass einzelne Regelungen einer gerichtlichen Überprüfung
stand halten. Dies zeigen auch diverse Straßenbeitragsbescheide
betreffende Gerichtsentscheidungen.

Es wären noch eine ganze Reihe anderer Schwierigkeiten
zu nennen, die auch dazu führen, dass ein
wesentlicher Teil des Geldes, den die Gemeinden
einnehmen wieder dadurch verloren geht, dass sie
die Gerichtskosten zahlen müssen, wenn sich
jemand erfolgreich gegen die Anwendung der Satzung
wehrt.

Wir wollen keine Regelung, die den Gemeinden die
Erhebung von Straßenbeiträgen verbietet.

Aber es ist gerade vor dem Hintergrund der immensen
mit Straßenbeitragssatzungen im Zusammenhang
stehenden Probleme im Interesse der immer wieder
gepriesenen kommunalen Selbstverwaltung, wenn
der Landesgesetzgeber den Kommunen eigenverantwortlich
überlässt, wie sie die zur Straßengrundsanierung
erforderlichen Mittel generieren.

Rainer Jakobi, Fraktionsvorsitzender
|