| An die
Frau Stadtverordnetenvorsteherin
Betr.: Erweiterung des
Gewerbegebietes Götzenhain
Die SPD-Fraktion beantragt, die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen:

Der Magistrat möge prüfen, ob die Möglichkeit
besteht, die Planungsgrundlagen für einen
vorhabensbezogenen Bebauungsplan für die
Ansiedelung eines größeren Gewerbebetriebes
auf der Erweiterungsfläche des Gewerbegebietes
im Stadtteil Götzenhain so weit vorzubereiten,
dass mit dieser Fläche ein Unternehmen angeworben
werden und ein bedarfsgerechter Bebauungsplan
kurzfristig erstellt und umgesetzt werden kann.
Begründung:

Der Wegzug der Fa. Arrow hat gezeigt, dass die
Stadt Dreieich in den bestehenden Gewerbegebieten
über zu wenige größere zusammenhängende
freie Gewerbeflächen verfügt und in
der Konkurrenz mit den Nachbarstädten zu
wenige Möglichkeiten für die Ansiedlung
attraktiver Gewerbesteuerzahler hat. Auf Grundlage
des RegFNP steht in der Erweiterung des Gewerbegebietes
im Stadtteil Götzenhain eine zusammenhängende
Grundstücksfläche von ca. 25.000 m²
zur Verfügung.

Verkehrsanbindung: Über die Dietzenbacher
Straße und die Umgehungsstraße ist
bereits eine sehr gute Anbindung an das überregionale
Straßennetz vorhanden. Die Verkehrsentlastung
der Dietzenbacher Straße durch die Götzenhainer
Umgehungsstraße und die in Bau befindliche
Offenthaler Umgehungsstraße lässt die
Aufnahme von zusätzlichem Verkehr durch zusätzliche
Gewerbebetriebe zu. Der Stadtteil Götzenhain
erhält durch die direkte Anbindung des Gebietes
an die Umgehungsstraße keine zusätzliche
Verkehrsbelastung.

Nachbarschaft: An die neue Gewerbefläche
grenzt nur der Friedhof, eine Gärtnerei,
der Holzhandel Otto Schneider, die Dietzenbacher
Straße und die Umgehungsstraße an.
Eine Störung der direkten Nachbarschaft durch
einen Gewerbebetrieb ist daher nicht anzunehmen.

Interne Erschließung: Im Zusammenhang mit
der Gewerbegebietserweiterung ist die Verlängerung
der Raiffeisenstraße zur Dietzenbacher Straße
erforderlich. Diese Baumaßnahme kann über
den Maßnahmenträger des Bebauungsplanes
abgewickelt werden und führt zu der schon
lange geforderten Entlastung des angrenzenden
Wohngebietes vom LKW-Verkehr der bereits vorhandenen
Gewerbebetriebe.



Die Gebietserweiterung kann vollkommen unabhängig
von einer planerischen Neuordnung des vorhandenen
Gewerbegebietes oder der Aufstellung des Gesamtplanes
„Östlicher Ortsrand Götzenhain“
beplant werden.

Dieser Standort bietet der Stadt Dreieich die
Möglichkeit mit der kostenträchtigen
Entwicklung eines Gebietes warten zu können,
bis ein Gewerbebetrieb angeworben wurde, der den
Vorstellungen der Stadt entspricht, keine Störungen
verursacht und tatsächlich seine Gewerbesteuer
in Dreieich zahlt. Dann kann das Planungsrecht
kurzfristig auf den speziellen Betrieb zugeschnitten
geschaffen werden und die Planungskosten gehen
zu Lasten des Maßnahmenträgers und
nicht zu Lasten der Stadt Dreieich.

Sollte es der Wirtschaftsförderung nicht
möglich sein, einen Gewerbebetrieb für
diesen Standort zu finden, entstehen der Stadt
Dreieich keine Kosten und das Leistungspotenzial
der Stadtplanung wird nicht in Anspruch genommen. |